CSC CANNABIS SOCIAL CLUB VEERßEN e.V. 0581 20 81 03 63 oder 0172 28 34 164 Beratung immer Dienstag & Freitag´s : 16:00 - 17:00
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Beitrag

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Beitragsordnung für den CSC CANNABIS SOCIALCLUB VEERßEN e.V.

§1 Beitritt

1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchten.

2. Über alle Anträge entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, hat er dies dem Bewerber/in schriftlich mitzuteilen. Er/Sie hat das Recht den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten MVV vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig. In anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe des Formulars bei Vertretern des Vorstandes und dem Eingang des Mitgliedbeitrages vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

Es gibt folgende Mitgliedschaften

1. „Aktive“ Mitglieder den Vereinszweck auch durch ihre persönliche Mitwirkung unterstützen und Maximum 20 Std. ehrenamtliche Mitarbeit antreiben und aktiv am Verein mitwirken.

2. Ehrenmitglied wird vom Vorstand bestimmt.

3. Fördernde“ aktive Mitglieder die Aufgaben des Vereins hauptsächlich durch ihre Mitgliedsbeiträge unterstützen und Maximum 6 Std. ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr aktiv mitarbeiten . Dadurch ist es ein aktives Vereinsmitglied

§2 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der MVV, Anträge zu stellen. Auf MVV besitzen sie das Rede -und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht. Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck zu unterstützen und insbesondere, auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins, gemäß der Satzung zuwiderläuft und oder dem Ansehen des Vereins zu Schaden geeignet ist.
Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu zahlenden Beiträge pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem verpflichtet dem Verein Änderungen der Postadresse und der E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen

1. Die Hauptkommunikation erfolgt per E-Mail und rein über unsere Vereinswebseite im Mitglieder Login, Mitglieder intern, regelmäßig rein schauen ca. alle 2 Tage.

Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass Mitglieder dieser Pflicht nicht nachkommen, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

2. Jedes Mitglied darf nur in einem Anbauverein Mitglied sein.

§2a Abgabepauschalen

Zusätzlich wird hingewiesen auf Abgabepauschalen für Cannabisprodukte.
Viel verfügbares Cannabis (Blüten) werden das Gramm für 3 Euro an Vereinsmitglieder abgegeben.
Weniger verfügbares Cannabis (Blüten) werden das Gramm für 4 Euro an Vereinsmitglieder abgegeben.
Stecklinge werden je nach Größe abgeben von 10,- € klein bis groß 30,- € an Mitglieder.
An nicht Mitgliedern klein 15,- € bis groß 35,- €

Über 21 Jahre maximal 50 Gramm pro Monat beschränkt pro Mitglied
Pro Monat ist die Abgabe von 50 Gramm Marihuana oder Erzeugnisse aus der weiblichen Hanfpflanze wie z.B. Haschisch an ein einzelnes Mitglied erlaubt. Dabei darf aber nicht mehr als 25 Gramm des Produkts auf einmal an dasselbe Mitglied abgegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Mitglieder, unabhängig von ihrem Alter.
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC -Maximalgehalt von 10 Prozent von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, zum Eigenkonsum erhalten und die Menge ist auf 30 g pro Monat begrenzt. KCanG.

§3 Beitragszahlungen
1. Beiträge werden immer Monatlich zum ersten 01 oder zum fünfzehnten 15. Im Monat fällig. Das Mitglied kann selber bestimmen zu welcher Fälligkeit es zahlen möchte

2. Das Mitglied hat dafür ein Dauerauftrag bei seiner Bank einzurichten und diesem dem Verein bzw. dem Vorstand vorzulegen.

3. Der Stichtag ist der Eingang des Antrags und der Eingang des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft wird auf 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch bei nicht Kündigung um ein weiteres Jahr. Erstbeiträge müssen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden

4. Es werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

5. Es wird grundsätzlich eine einmalige Antragsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

6. Der Mitgliedsbeitrag für
a. Aktives Mitglied beträgt 39,00 € pro Monat und es sind Minimum 20 Arbeitsstunden ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr zu leisten. Man kann sich befreien lassen auf Antrag beim Vorstand aus wichtigem Grund von den Arbeitsstunden,
Der Vorstand verteilt die Arbeitsstunden

b. Fördernde aktives Mitglieder beträgt 59 € pro Monat, und sind auf 6 Arbeitsstunden ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr beschränkt und ist ein aktives Vereinsmitglied. Man kann sich befreien lassen auf Antrag beim Vorstand aus wichtigem Grund von den Arbeitsstunden,

c. Ehrenmitglied wird jemand der viel für den Verein geleistet hat durch übermäßige Arbeit Stunden. Das Ehrenmitglied wird vom Vorstand bestimmt und ist vom Mitgliedsbeitrag befreit sowie von den ehrenamtliche Mitarbeit.

Der Mitgliedsbeitrag wird für die Kosten Miete, Strom, Wasser, Nebenkosten sowie für die Einrichtung, Wartung, Modifizierung und Erweiterung der Produktionsanlagen verwendet. Die Mitgliedsbeiträge werden für die Entstehung, Einrichtung der Abgabe mit entsprechenden Sicherheitsaspekten, Mitgliedskarten, und Unterhalt des Club, Verein verwendet.

§4 Ende der Mitgliedschaft

1. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung kann aus einem wichtigen Grund, kann durch die Mitgliedsversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat.

2. Ein Mitglied kann weiterhin Kraft Beschlusses des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Abstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.

3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.

4. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§5 Schlussbestimmungen

1. Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung und Beitragsordnung zu entnehmen.

2. Die Satzung, Abgabepauschalen und Beitragsordnung ergänzen diese Beitrittsbedingung

$13 Salvatorische Klausel

Enthält die Beitragsordnung Lücken oder sind einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Vorstand Roger Bräckerbohm Stand 07.06.2024